Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen und Aufträge von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Angebote in unserem Print- und Online-Katalog richten sich nicht an Verbraucher. Soweit wir individuelle Angebote erstellen, richten sich die vertraglichen Beziehungen der Parteien ebenfalls nach den nachfolgenden AGB.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Auftragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde bei Auftragserteilung auf sie Bezug genommen hat und wir den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen und die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt haben.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform durch Erklärung der Annahme oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer etwa vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
  3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir sind jedoch jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens in der Auftragsbestätigung.
  4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 12 % p.a., mindestens jedoch in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verzinsen. Übersteigt der jeweilige Verzugszinssatz den gesetzlichen Verzugszinssatz, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns ein über den gesetzlichen Verzugszinssatz hinausgehender Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere nach § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4 LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist ca. 18 Werktage ab Vertragsschluss.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  4. Die Rechte des Kunden gemäß § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, bleiben unberührt.

5 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,9 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche bis maximal 9,9 % des Kaufpreises bei endgültigem Annahmeverzug, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.

  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
  • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Verkehrswertes der von uns gelieferten Ware zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
  • Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt, bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Verpflichtungen des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  • Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
  • Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er hat sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7 MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, richtet sich die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir haften jedoch nicht für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter.
  3. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

5- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

  1. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
  2. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Aus- und Einbaukosten) tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls sind wir berechtigt, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
  3. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  5. Eine vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Rechte des Kunden nach § 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

8 SONSTIGE HAFTUNG

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines geringeren Haftungsmaßstabes nach den gesetzlichen Bestimmungen nur
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, für deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9 VERJÄHRUNG

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
  2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung. Weitergehende gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10 DATENSCHUTZ

Die an die Firma Magin GmbH übermittelten Daten werden zur Abwicklung des Auftrages  maschinell verarbeitet. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung

11 RECHTSWAHL, GERICHTSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schifferstadt. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB oder einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages und der ASB im Übrigen nicht berührt. Beide Parteien werden sich bemühen, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. die festgestellte Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Schifferstadt im Mai 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der Magin GmbH

Allen Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der Magin GmbH liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.


1. Leistungsumfang

Die Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot genannte maximale Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise und Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich ausgewiesen sind. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Mitarbeiter der Firma Magin GmbH oder durch beauftragte Referenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Leistungen werden von der Firma Magin GmbH entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

2. Vertragsabschluss

Seminare bei der Magin GmbH müssen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über die Internetseite der Magin GmbH gebucht werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Magin GmbH zustande.


3. Rücktritt

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen (bei kundenspezifischen Veranstaltungen bis 4 Wochen) vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr in Rechnung gestellt.


4. Absage

Die Magin GmbH behält sich vor, Seminare aus organisatorischen und technischen Gründen (z.B. Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall eines Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Bei einer Absage durch die Magin GmbH wird versucht, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits gezahlte Seminargebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Magin GmbH.

5. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar der Magin GmbH berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers gegen Forderungen der Firma Magin GmbH aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.


6. Körperliche Verfassung und Ausrüstung

Die Teilnahme an Seminaren der Magin GmbH setzt teilweise eine ausreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit voraus. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen in Gefahrensituationen zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich rechtzeitig bei der Magin GmbH über die Anforderungen informieren. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Prüfung durch die Firma Magin GmbH, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Die Firma Magin GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn, die Firma Magin GmbH hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Teilweise ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Hierauf wird in der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. mängelfrei ist, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Die Firma Magin GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an mitgebrachter persönlicher Schutzausrüstung oder feuerwehrtechnischer Ausrüstung, es sei denn, die Firma Magin GmbH hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


7. Urheberrecht

Die von der Firma Magin GmbH zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Firma Magin GmbH nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Firma Magin GmbH behält sich sämtliche Rechte vor.


8. Haftungsbeschränkung

Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma Magin GmbH vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Firma Magin GmbH haftet ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Firma Magin GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma Magin GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr (bei Verbrauchern zwei Jahre) nach Durchführung des Seminars, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Firma Magin GmbH ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es der Firma Magin GmbH nicht möglich, die Vorträge der einzelnen Referenten auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Auch insoweit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der Einsatztaktik, Kenntnisse vermittelt werden, die nicht immer bundeseinheitlich angewendet werden. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Landesfeuerwehrschule und der jeweiligen Vorgesetzten Vorrang vor dem vermittelten Wissen haben und es regional zu Unterschieden kommen kann.


9. Persönlichkeitsrechte

Während der Veranstaltungen werden teilweise Fotos gemacht, die von der Firma Magin GmbH zu Werbezwecken verwendet werden können. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennbar sind. Sollten die Teilnehmer mit der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sein, so ist dies zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls können später keine Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche oder sonstige Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Firma Magin GmbH geltend gemacht werden


10. Datenschutz

Die an die Firma Magin GmbH übermittelten Daten werden zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen maschinell verarbeitet. Die Namen der Teilnehmenden werden ggf. über Teilnehmerlisten den anderen Seminarteilnehmenden zugänglich gemacht. Sollten Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen wünschen, bittet die Firma Magin GmbH um eine kurze Mitteilung. Im übrigen findet unsere allgemeine Datenschutzerklärung Anwendung.


11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Dienstleistungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neuwied. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages und der ASB im Übrigen nicht berührt. Beide Parteien werden sich bemühen, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. die festgestellte Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem von den Vertragspartnern wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Schifferstadt im Mai 2024



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen der Magin GmbH (ASB)


1. Geltungsbereich

Die ASB gelten für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Magin GmbH (Auftragnehmer).

2. Vertragsdauer

Auftraggeber und Auftragnehmer schließen einen Servicevertrag auf unbestimmte Zeit ab. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Abweichende Vereinbarungen/AGB

Diese ASB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien und auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistung erbringt.

4. Vergütung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

Die Vergütung für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für seine Leistungen aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen jährlich nach billigem Ermessen angemessen zu erhöhen. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, so hat er ihr unverzüglich nach Übersendung der geänderten Preise, hilfsweise nach Übersendung der Rechnung über die erbrachten Leistungen, zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats, gelten die Preise als genehmigt.

Entstehen im Zusammenhang mit der Erbringung von Serviceleistungen an den vom Servicevertrag umfassten Anlagen oder Geräten Transportkosten, so sind diese vom Auftraggeber gesondert zu tragen. Entstehen durch Verschulden des Auftraggebers über das übliche Maß hinaus Wartezeiten für das Personal des Auftragnehmers, so können diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt, wenn durch Verschulden des Auftraggebers eine erneute Anreise erforderlich wird. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Vergütung steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stellt sich während der Leistungserbringung heraus, dass Reparaturen oder Störungsbeseitigungen erforderlich sind, so sind die entsprechenden Leistungen des Auftragnehmers nicht von der vereinbarten Leistungsvergütung umfasst, sondern gesondert zu vergüten.

5. Pflichten des Auftraggebers

Soweit es für die Durchführung der Serviceleistungen erforderlich ist, hat der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen sowie technische Einrichtungen und Hilfsmittel, wie z.B. Strom oder Wasser, zum mitgeteilten Servicetermin betriebsbereit und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich davon zu unterrichten. Soweit im jeweiligen Betrieb des Auftraggebers besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen oder Sicherheitsvorschriften zu beachten sind, sorgt der Auftraggeber für die Unterweisung und/oder Ausrüstung der Mitarbeiter des Auftragnehmers

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.


7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die an die Firma Magin GmbH übermittelten Daten werden zur Abwicklung des Serviceauftrages  maschinell verarbeitet. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser ASB sowie des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Dienstleistungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schifferstadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der ASB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages und der ASB im Übrigen nicht berührt. Beide Parteien werden sich bemühen, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. die festgestellte Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem von den Vertragspartnern wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Schifferstadt im  Mai 2024

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